Wissenswertes

Antigen-Schnelltests?

Ein Corona-Antigen-Schnelltest ist die angenehmste, sicherste und schnellste Möglichkeit, um sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.

Der kostenlose Corona-Schnelltest weckt die Hoffnung, möglichst bald wieder ein Leben in Normalität zu führen.
Restaurantbesuche, Reisen, Freunde und Familie treffen werden damit ermöglicht.

Minderjährige benötigen zum Testen die
"Einwilligung zur Vornahme des Coronavirus SARS VoV 2 Antigen-Schnelltests bei Minderjährigen".

Laden Sie das Dokument bitte herunter und bringen Sie es ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

AKTUELL:

Bürgertests (Antigen-Schnelltests) von zertifizierten Teststellen sind seit dem 26. November 2022 nicht mehr für jeden kostenlos zugänglich. Die Bundesregierung erklärt in ihren FAQ zu COVID-19-Tests, wer Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest hat. Ein Nachweis des Anspruches ist erforderlich! Darüber hinaus können Teststellen auch für alle anderen Personen Tests anbieten, zu einem von ihnen selbst festgelegten Preis.  Als Selbstzahler - zahlen Sie nur bei uns  5,- EUR

Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben demnach unter anderem

  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist ("Freitesten")
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, ambulanter Pflege, etc.
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Wie funktionieren
Antigen-Schnelltests?

Bei einem Antigen-Schnelltest wird eine Probe von geschultem Personal entnommen und vor Ort ausgewertet. Über das Ergebnis erhält man in der Regel innerhalb von 15 - 20 Minuten einen Nachweis, der maximal 24 Stunden gültig ist.

Antigen-Schnelltests basieren dabei auf dem Nachweis von SARS-CoV-2-Eiweißen. Dazu muss ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen werden. Die einfachere Auswertung eines Antigen-Schnelltests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, Antigen-Schnelltests müssen, im Gegensatz zu sogenannten Selbsttests, von geschultem, medizinischem Personal durchgeführt werden.

Meldepflicht beim positiven Schnelltest?

Sollte ein Schnelltest positiv ausfallen, können Sie bei uns im Hause einen kostenlosen PCR Test durchführen.

Anschließend begeben Sie sich unverzüglich in die häusliche Quarantäne
("Absonderung" im Sinne des § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)).

Gesundheitsamt wird Sie kontaktieren.

Positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests sind meldepflichtig. Auch Personen, die in Schulen oder anderen Einrichtungen diese Tests bei anderen Personen anwenden, sind in die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz einbezogen.

Weitere Informationen für positiv Getestete Personen 
https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus-covid-19/?no_cache=1

Absonderung und Quarantäneregelungen?

Absonderung bedeutet, sich von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten fernzuhalten. Absonderung umfasst Quarantäne bei Verdacht auf eine Infektion und Isolation bei bestätigter Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

In die Absonderung müssen unverzüglich und ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes

  • positiv getestete Personen,
  • Covid 19-Krankheitsverdächtige und
  • Personen, die aus Risikogebieten einreisen

weitere Informationen erhalten Sie hier

Antigen-Schnelltests
negativ oder ungültig?

Ein negatives Testergebnis schließt eine SARS-CoV-2-Infektion nicht aus!

  • Es ist lediglich weniger wahrscheinlich zum Zeitpunkt des Tests für andere ansteckend zu sein.
  • Das Ergebnis ist nur eine Momentaufnahme, die Aussagekraft ist zeitlich begrenzt!
  • Es ist durchaus möglich, dass eine infizierte Person, die ein negatives Antigen-Testergebnis erhält, bereits am darauffolgenden Tag (bei gestiegener Viruslast im Nasen-/Rachenraum) ein positives Ergebnis bekommt.
  • Die geltenden Hygienevorschriften sind daher nach wie vor zwingend zu beachten!
  • Treten auch trotz eines negativen Antigen-Testergebnisses Symptome auf, die mit COVID19 vereinbar sind, ist es erforderlich, Ihren Arzt zu kontaktieren.

In seltenen Fällen kann es zu einem ungültigen Ergebnis kommen. 

Sollte Ihr Test nicht auswertbar bzw. ungültig sein, werden Sie durch unsere Mitarbeiter kontaktiert um den Test zu wiederholen. Es fallen keine weiteren Kosten für Sie an. 


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